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BVAI-Geschäftsführer Frank Dornseifer über ELTIF 2.0: Sinnvoller Schritt oder fehlende Akzeptanz?

Mit der ELTIF-2.0-Verordnung soll die schon 2015 eingeführte Verordnung praxisnaher und flexibler gestaltet werden. Aufgrund vieler Hürden fand die damalige Version nicht viel Akzeptanz. Frank Dornseifer vom Bundesverband Alternative Investments erklärt, inwiefern ELTIFs nun zugänglicher sind und welche Kritikpunkte es weiterhin gibt.

Autor
Eneida Beshaj

Die ELTIF-Verordnung wird als ein wichtiger Schritt zur Demokratisierung der Private Markets angesehen. Sie biete neue Anlagemöglichkeiten und soll die Finanzierung von Infrastrukturprojekten und mittelständischen Unternehmen außerhalb der traditionellen Bankenfinanzierung fördern. Im Gespräch mit Fundview blickt Frank Dornseifer, Geschäftsführer beim Bundesverband Alternative Investments (BVAI), auf die neue Verordnung: „Die Branche steht nun vor der Herausforderung, wettbewerbsfähige Produkte für Privatanleger anzubieten und die Gebühren für die Verwaltung der Fonds attraktiv zu gestalten.“ Mit der ELTIF-Verordnung sei ein Rahmen geschaffen worden, um neue Anlegerkreise zu erschließen und institutionelle Anlagemöglichkeiten für Privatanleger zugänglich zu machen. Die ELTIF 2.0-Verordnung solle nun praxisnaher gestaltet werden und mehr Akzeptanz bekommen.

Die anfänglichen Anlagegrenzen und Mindestbeträge schränkten den Zugang für Privatanleger erheblich ein. Dornseifer erklärt, dass es strenge Kriterien für die Unternehmensfinanzierung, wie die Begrenzung auf Investitionen in junge Unternehmen und bestimmte Anlagegrößen, gab. Zudem wurde von den Anlegern ein Mindestbetrag von 10.000 Euro und ein Gesamtvermögen von etwa 100.000 Euro verlangt. „Diese Beschränkungen wurden jedoch mit der neuen Verordnung überarbeitet und gelockert, um einen breiteren Anlegerkreis anzusprechen. Es gibt jetzt keinen Mindestbetrag mehr, was die Teilnahme für eine größere Anzahl von Anlegern ermöglicht“, erklärt Dornseifer und führt aus, dass dies die Verbreitung und Akzeptanz von ELTIFs deutlich erhöht habe.

Dornseifer sieht die neue ELTIF-Verordnung als sinnvollen Schritt zur Stärkung der Kapitalmarktunion und zur Förderung von Investitionen in alternative Anlageklasse. Sie biete eine Chance zur Diversifizierung von Anlageportfolios und zur Schaffung neuer Finanzierungsmöglichkeiten für europäische Unternehmen. Jedoch bleibe eine Herausforderung, dass viele in ELTIFs investierbare Vermögenswerte illiquide seien. Die neue Verordnung biete jedoch Flexibilität bei der Gestaltung von Laufzeiten und Kündigungsfristen, um den Anlagehorizont der Anleger mit dem Liquiditätsprofil der Anlagegegenstände zu synchronisieren. Dornseifer betont, dass auch Sekundärmarkt-Transaktionen ermöglicht werden, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden und eine Balance zwischen kurzfristigen Rückgaben und langfristigen Rendite zu finden.

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Frank Dornseifer
Bundesverband Alternative Investments
Frank Dornseifer ist Geschäftsführer beim Bundesverband Alternative Investments und verantwortlich für die Verbandsaktivitäten in den Bereichen Politik, Öffentlichkeitsarbeit, sowie Recht und Regulierung. Nach seinem Studium in Bonn, Dublin und Lausanne arbeitete er zunächst als Rechtsanwalt in einer internationalen Anwaltssozietät. Es folgte eine mehrjährige Tätigkeit als stellvertretender Referatsleiter bei der BaFin und als Repräsentant im Investment Management Committee der Organisation der internationalen Wertpapieraufsichtsbehörden IOSCO, bevor er im Jahre 2007 zum BAI wechselte.

Kritikpunkte an der ELTIF-Verordnung

Die alte ELTIF-Verordnung hatte das Ziel, Privatanleger den Zugang zu alternativen Assetklassen wie Immobilien, Infrastruktur und Unternehmensfinanzierung zu erleichtern. Diese Anlageklassen sind im institutionellen Bereich zwar weit verbreitet, aber für Privatanleger war dieser Zugang noch relativ begrenzt. In einigen Mitgliedsstaaten, wie Deutschland, existierten bereits nationale Regelungen für Immobilien- und Infrastrukturfonds. „Jedoch fehlte ein einheitliches europäisches Anlageformat, das einen grenzüberschreitenden Vertrieb dieser Produkte ermöglichte“, erklärt Dornseifer. Die ursprüngliche ELTIF-Verordnung wurde 2015 eingeführt, konnte jedoch aufgrund ihrer komplexen Struktur und strengen Anforderungen nur begrenzte Akzeptanz bei Anbietern und Anlegern finden, so gab es nur 60 ELTIFs. Dornseifer erklärt, dass trotz der ersten Versuche in Ländern wie Luxemburg, Frankreich, Italien und Spanien das Gesamtvolumen der verwalteten Assets unter den Erwartungen blieb.

Die Einführung von ELTIFs brachte neue Herausforderungen mit sich, insbesondere in Bezug auf die Aufklärung der Anleger und die Schulung der Vertriebsmitarbeiter. ELTIFs sind grundsätzlich geschlossene Fondsvehikel, was für viele Anleger, Dornseifer zufolge, neu und ungewohnt war.

Dies führte zu technischen und administrativen Herausforderungen, die überwunden werden mussten. Trotz dieser anfänglichen Schwierigkeiten zeigt sich ein wachsendes Interesse seitens der Anbieter und Anleger an ELTIFs, betont Dornseifer und führt aus: „Mehrere Unternehmen haben bereits spezialisierte ELTIF-Plattformen eingeführt, und es gibt ein zunehmendes Interesse von Privatanleger an diesem Anlageformat.“ Kritikpunkte konzentrieren sich hauptsächlich auf technische Umsetzungsfragen, die intern in der Branche gelöst werden müssen. Die europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) arbeite an technischen Standards, insbesondere in Bezug auf Liquiditätsanforderungen, die im Portfolio vorgehalten werden müssen. Dornseifer erklärt, dass hier noch Diskussion und Abstimmungen im Gange seien.

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